Startverbot für alle GFH-Fluggebiete

Geschrieben von Reimund Luxenburger.

Startverbot für alle GFH-Fluggebiete

 

Aufgrund der sehr dynamischen Ereignisse der letzten Tage im Umgang mit der Coronakrise und dem Flugbetrieb in den Drachen- und Gleitschirmgeländen schließt sich unser  heutiger Vorstandsbeschluss den Empfehlungen des DHV bezüglich des Flugbetriebes an:

            

        Mit sofortiger Wirkung sperren wir alle unsere Fluggebiete zum Frei-und Motorfliegen

        und stellen somit den Flugbetrieb dort ein.

 

Die Bundesregierung hat am 16.3.2020 mit den Bundesländern Regelungen festgelegt, welche durch die Bundesländer umzusetzen sind. Demnach sind „Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen verboten.“

Diese Maßnahme bleibt solange bestehen, bis es die allgemeinen Verhaltensmaßnahmen während oder nach der Coronakrise
wieder ermöglichen einen Flugbetrieb durchzuführen.
Sodann werden die Fluggebiete durch Vorstandsbeschluss der GFH wieder frei gegeben.
Wir hoffen darauf, dass sich an diese Anweisung auch alle halten.
 
Der Vorstand der GFH
 
 

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